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Tariflohn und Mindestlohn

Zwischen Beschäftigung und Lohngefüge wird in den Wirtschaftswissenschaften immer ein Zusammenhang hergestellt. In Zeiten der Vollbeschäftigung konnten hohe Lohnzuwächse erreicht werden, in Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit wurden die Löhne gedrückt. Also versuchen die Unternehmen mit dem Gespenst der Arbeitslosigkeit die Kollektivverhandlungen zu beeinflussen. Beim Vergleich der Löhne verschiedener Länder mit den Arbeitslosenraten ist festzustellen, dass europaweit in den Ländern die Löhne am höchsten sind, wo die Arbeitslosenquoten am geringsten sind.

Das Wohlstandsgefälle zwischen den Regionen Europas kann langfristig zu einer Bedrohung von Flächentarifverträgen werden, und damit von Kollektivvereinbarungen insgesamt. Je weniger von den Sozialpartnern in freier Verhandlung geregelt werden kann, desto notwendiger wird, zur Verhinderung einer allgemeinen Verarmung, der Regelungsbedarf des Staates, z.B. in Form von Verordnungen, Erlassen und Regelungen zum Mindestlohn.

 

Die Tarifbindung ist …
  sehr gut gut befriedigend weniger gut
Italien rubin      
Slowenien rubin      
Finnland   red    
Belgien   red    
Litauen     orange  
Estland     orange  
Slowakei     orange  
Tschechien     orange  
Österreich     orange  
Niederlande       yellow

 

Während in nordwesteuropäischen Ländern wie den Niederlanden und Dänemark das Lohnniveau relativ hoch ist, betragen die Löhne in mitteleuropäischen Ländern wie Slowenien und Polen noch nicht einmal ein Viertel davon. In zentralen Ländern wie Deutschland, Österreich und (Nord)Italien, die unmittelbar an der „Wohlstandsgrenze” liegen, werden diese Unterschiede zu Verwerfungen des Lohngefüges führen.

Der Einfluss des Staates bei Kollektivvereinbarungen ist ebenfalls unterschiedlich. Während z.B. in Österreich und Deutschland die Tarifvertragsparteien allein ihre Konditionen aushandeln, ist der Einfluss des Staates im Vereinigten Königreich möglich.

 

Tariflohn - Gesetzlicher Mindestlohn (2004)

Tarife

 

Gesetzliche Mindestlöhne in Europa

In nahezu drei Viertel der Europäischen Union werden die unteren Grenzen des Einkommens durch einen gesetzlichen Mindestlohn geregelt. Je geringer der gewerkschaftliche Einfluss und die der Arbeitgeberverbände auf die Gestaltung von Kollektivvereinbarungen ist, desto notwendiger wird der gesetzliche Regelungsbedarf. Im Gegensatz zu Tariflöhnen, die zwischen Sozialpartnern verhandelt werden, werden gesetzliche Mindestlöhne von der Regierung – meist unter Anhörung der Sozialpartner festgelegt.

Der Unterschied von Tariflöhnen in der Landwirtschaft zu gesetzlichen Mindestlöhnen ist in den meisten Ländern Europas nicht sehr groß. In einigen Ländern beträgt der Unterschied nur einen Euro. In den Beitrittsländern jedoch bedeutet dieser Unterschied zwischen Mindestlohn und Tariflohn fast das Doppelte an Einkommen.

 

Gesetzliche Mindestlöhne in Europa (2005)

Mindestlöhne

 

 
   
 

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